Arbeitseinsatz


Ab Vollendung des 15. Lebensjahres ist jedes aktive Mitglied der Tennisabteilung lt. Satzung verpflichtet, vier Arbeitsstunden pro Jahr für die Abteilung abzuleisten. Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde muss eine Ersatzleistung von 20 € (auf der Abteilungsversammlung 2023 beschlossen) entrichtet werden.


 


Möglichkeiten den Arbeitseinsatz abzuleisten:

  • Übernahme der Pflege des Vereinsheims für 2 Wochen
  • Theken-, Grill- und Organisationsdienste bei Tunierveranstaltungen auf der Anlage
  • Platzaufbau
  • Platzabbau
  • Weihnachtsdorf

 

Falls einem Mitglied der Tennissparte eine aktive Teilnahme am Spielbetrieb z. B. durch Verletzung, Umzug o. ä.  nicht möglich sein sollte, kann sich dieses als "passives  Mitglied" melden und muss in der entsprechenden Saison keinen Arbeitsdienst ableisten. Wir bitten dies möglichst am Jahresanfang, spätestens zu Beginn der Tennissaison mitzuteilen.