Ab Vollendung des 15. Lebensjahres ist jedes aktive Mitglied der Tennisabteilung lt. Satzung verpflichtet, vier Arbeitsstunden pro Jahr für die Abteilung abzuleisten. Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde muss eine Ersatzleistung von 20 € (auf der Abteilungsversammlung 2023 beschlossen) entrichtet werden.
Falls einem Mitglied der Tennissparte eine aktive Teilnahme am Spielbetrieb z. B. durch Verletzung, Umzug o. ä. nicht möglich sein sollte, kann sich dieses als "passives Mitglied" melden und muss in der entsprechenden Saison keinen Arbeitsdienst ableisten. Wir bitten dies möglichst am Jahresanfang, spätestens zu Beginn der Tennissaison mitzuteilen.